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Mitgliedschaft:

Die O.I.T.A.F. steht allen Behörden, Verbänden, Institutionen, Unternehmen und Einzelpersonen zur Verfügung, die sich mit technischen, juristischen, administrativen oder wirtschaftlichen Fragen des Seilbahnwesens einschließlich Schlepplifte befassen.

Die Mitglieder sind in Kollektivmitglieder und Einzelmitglieder aufgeteilt.

Kollektivmitglieder:  
Kategorie A: staatliche Behörden, denen die Genehmigung und Beaufsichtigung von Seilbahnanlagen obliegt
Kategorie B: Internationale oder nationale Verbände der Seilbahnunternehmungen
Kategorie C: Internationale und Nationale Verbände der Seilbahnhersteller
Kategorie D: Überwachungsorganisationen mit behördlichem Auftrag; Universitäten und öffentliche Institutionen, die auf dem Gebiet des Seilbahnwesens Studien und Versuche durchführen.
Einzelmitglieder:  
Kategorie E: Unternehmen, die sich mit Seilbahnen befassen
Kategorie F: Einzelpersonen, die sich mit Seilbahnen befassen.

Organe der O.I.T.A.F.

Die Organisation verfügt über vier Organe :

1. Die Generalversammlung (Gesamtheit aller Mitgliederstimmen).
2.Das Direktionskomitee (18 Mitglieder werden von der Generalversammlung gewählt).

Dem Direktionskomitee gehören folgende Mitglieder an:

Des Weiteren können noch fünf Mitglieder, die jedoch kein Stimmrecht haben, in das Direktionskomitee aufgenommen werden.

c) Das Exekutivkomitee:

Bestehend aus: 6 Mitgliedern, die aus dem Direktionskomitee bestimmt werden und dem Vorstand des Sekretariates.

d) Der Prüfausschuss (5 Mitglieder davon 2 als Ersatz werden von der Generalversammlung gewählt).